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ChatGPT: Deutsche Unternehmen unterschätzen Relevanz massiv

ChatGPT, Gemini & Co. haben in deutschen Unternehmen noch einen schweren Stand. Erst 3 Prozent nutzen generative KI bereits zentral im Unternehmen. Weitere 6 Prozent haben den Einsatz für das laufende Jahr geplant. Das sind Ergebnisse einer Befragung von 606 Unternehmen ab 20 Beschäftigten in Deutschland im Auftrag des Digitalverbands Bitkom.

Selbst in der Zukunft wenig Relevanz von generativer KI?

In den nächsten 5 Jahren wollen 13 Prozent generative KI zentral im Unternehmen verwenden, 19 Prozent wollen das erst später tun. Für mehr als die Hälfte (54 Prozent) der Unternehmen ist der Einsatz generativer KI auch in der Zukunft kein Thema. „Abwarten und Nichtstun ist bei Künstlicher Intelligenz die falsche Strategie“, sagt auch Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst. „In den vergangenen Monaten haben wir rasante Fortschritte bei generativer KI gesehen. Die Möglichkeiten reichen inzwischen von der Textanalyse und -erstellung über das Schreiben von Programmcode bis zum Erzeugen von Fotos und Videos. Jedes Unternehmen sollte sich mit dem KI-Einsatz beschäftigen und die Chancen von höherer Effizienz bis zu neuen Produkten oder Dienstleistungen nutzen.“

Deutsche Unternehmen zögern massiv beim Einsatz von ChatGPT

Unsicherheit bei gewerblicher Nutzung dominiert

Da derzeit große Unsicherheit bei der gewerblichen Nutzung von KI herrscht, hat Bitkom heute einen Leitfaden veröffentlicht, der die wesentlichen rechtlichen Fragen beim Einsatz generativer Künstlicher Intelligenz in Unternehmen beantwortet. Nach einer kurzen Einführung in die technischen Grundlagen und Anwendungsmöglichkeiten generativer KI erörtern die Autorinnen und Autoren zunächst rechtliche Aspekte bei der Beschaffung von Künstlicher Intelligenz und geben eine Checkliste dazu an die Hand.

Im Hauptteil werden zahlreiche Fragen behandelt und beantwortet, die sich beim KI-Einsatz in der Praxis stellen, etwa welche Rolle die DS-GVO spielt und was bei der Datenverarbeitung zu beachten ist,  wie KI-Systeme abzusichern sind und wie es um Haftungsrisiken steht. Ausführlich werden Schutzrechtsfragen, insbesondere zum Urheber-, Geschäftsgeheimnis- und Markenschutzrecht diskutiert.

Schließlich werden auch arbeitsrechtliche Aspekte behandelt, bevor ethische Überlegungen zum KI-Einsatz den Leitfaden abrunden.

>> KI Leitfaden des Bitkom downloaden

Quelle: Pressemitteilung Bitkom

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Stefan Scheller

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