Nur knapp jeder dritte Arbeitnehmer in Deutschland weiß, dass das Hinweisgeberschutzgesetz (salopp: „Whistleblower-Gesetz“) Personen schützt, die Missstände bei ihrem Unternehmen melden wollen. Und nur jeder fünfte kann sagen, ob sein Arbeitgeber dem Gesetz entsprechende Maßnahmen zur Gewährleistung des Hinweisgeberschutzes getroffen hat. Das geht aus einer repräsentativen Umfrage* durch Civey im Auftrag der Experten für HR-Software von rexx systemshervor.
Schonfrist für Hinweisgeberschutzgesetz fällt am 17. Dezember
Zum Hintergrund: Das Hinweisgeberschutzgesetz ist in Deutschland seit dem 2. Juli 2023 in Kraft und soll einen sicheren Raum innerhalb von Unternehmen schaffen, in dem Mitarbeitende Verdachtsfälle oder Missstände melden können. Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden sind seit Inkrafttreten dazu verpflichtet, sichere interne Hinweisgebersysteme einzurichten, wobei Firmen bis 249 Beschäftigte eine Umsetzungsfrist zugestanden wurde – die allerdings am kommenden Sonntag, dem 17. Dezember, ausläuft.
Mehrheit der Mitarbeiter weiß nichts von entsprechenden Maßnahmen
Dennoch weiß sowohl in Unternehmen bis 250 (39%) als auch Unternehmen über 250 Beschäftigten (38,3%) nur eine Minderheit der Belegschaft von dem Gesetz. Deutlich mauer sieht es bei der Frage aus, ob die Arbeitgeber bereits Maßnahmen zur Gewährleistung des Hinweisgeberschutzes getroffen haben: In Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten weiß etwa jeder Fünfte von entsprechenden Maßnahmen, in kleineren Unternehmen nur jeder Zehnte.
Das bedeutet im Umkehrschluss, dass viele Unternehmen entweder noch keine Mechanismen etabliert haben, um dem Gesetz gerecht zu werden oder sie ihre Mitarbeiter darüber noch nicht ausreichend informiert haben. In beiden Fällen ist das alarmierend. Vor allem im Hinblick auf die größeren Unternehmen, für die das Gesetz bereits seit Sommer gilt.
Die Mehrheit wünscht sich eine Anlaufstelle
Drei Viertel (77,7%) der Befragten haben in ihrem Berufsleben schon mal Missstände (z.B. Sexismus, Interessenskonflikte oder Betrug) erlebt, auf die sie ihren Arbeitgeber gerne aufmerksam gemacht hätten. Zwei Drittel (65,9%) würden das übrigens lieber über eine interne Meldestelle tun, ein Drittel (34,1%) über eine externe. Die Zahlen belegen, dass das Hinweisgeberschutzgesetz ein Bedürfnis unter den Angestellten bedient. Umso wichtiger ist es, dass die Unternehmen flächendeckend entsprechende Maßnahmen ergreifen und darüber informieren. Genügend Lösungen, um das zu tun, gibt es auf Markt.
Die wichtigsten Umfrageergebnisse im Überblick
- Ein Drittel der abhängig Beschäftigten weiß um das Hinweisgeberschutzgesetz
- Nur jeder Fünfte weiß, ob und welche Maßnahmen sein Arbeitgeber getroffen hat
- Drei Viertel haben schon mal berufliche Missstände erlebt, die sie gerne gemeldet hätten
- 65,9% würde eine interne Meldestelle bevorzugen
Methodik
Civey hat für rexx systems vom 27.11 bis 04.12.2023 online 2.500 abhängig Beschäftigte befragt. Die Ergebnisse sind aufgrund von Quotierungen und Gewichtungen repräsentativ unter Berücksichtigung des statistischen Fehlers von 3,4 bis 3,5 Prozentpunkten beim jeweiligen Gesamtergebnis. Weitere Informationen zur Methodik finden Sie hier.
Quelle: Pressemitteilung rexx systems
zurück zur Übersicht: Weitere Meldungen im HR-Newsticker lesen!