Die Regierungsparteien verständigten sich in der letzten Nacht auf zahlreiche Maßnahmen, um die wirtschaftlichen Folge der Corona-Krise einzudämmen. Staatliche Unterstützung gibt es in folgenden Bereichen:
- Stufenweise Anhebung des Kurzarbeitergeldes
(beim um mindestens 50% reduzierter Arbeit ab dem 4. Monat auf 70% (77% mit Kindern) sowie ab dem 7. Monat des Bezugs auf 80% (87%) bis längstens Ende 2020 - Verlängerung des Bezugs beim Arbeitslosengeld I
Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I wird um drei Monate verlängert, falls sie zwischen 01.05. und 31.12.2020 enden würde. - Steuerhilfen für die Gastronomie
Die Mehrwertsteuer für die vor Ort in der Gastronomie verzehrten Speisen wird ab 01.07. bis zum 30.07.2021 von 19% auf 7% gesenkt. Damit erfolgt eine temporäre Angleichung an Speisen, die bestellt oder mitgenommen werden. - Hilfen für Schulen
Finanzielle Unterstützung von Schulen im Rahmen eines Sofortausstattungsprogramms in Höhe von 500 Millionen Euro. Ziel ist die Fähigkeit zur Erstellung professioneller Online-Lehrangebote. - Entlastungen kleiner und mittelständischer Unternehmen
Absehbare Verluste in 2020 sollen mit Steuervorauszahlungen aus dem vergangenen Jahr verrechnet werden dürfen.