Die Regierungsparteien verständigten sich in der letzten Nacht auf zahlreiche Maßnahmen, um die wirtschaftlichen Folge der Corona-Krise einzudämmen. Staatliche Unterstützung gibt es in folgenden Bereichen:
- Stufenweise Anhebung des Kurzarbeitergeldes
(beim um mindestens 50% reduzierter Arbeit ab dem 4. Monat auf 70% (77% mit Kindern) sowie ab dem 7. Monat des Bezugs auf 80% (87%) bis längstens Ende 2020 - Verlängerung des Bezugs beim Arbeitslosengeld I
Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I wird um drei Monate verlängert, falls sie zwischen 01.05. und 31.12.2020 enden würde. - Steuerhilfen für die Gastronomie
Die Mehrwertsteuer für die vor Ort in der Gastronomie verzehrten Speisen wird ab 01.07. bis zum 30.07.2021 von 19% auf 7% gesenkt. Damit erfolgt eine temporäre Angleichung an Speisen, die bestellt oder mitgenommen werden. - Hilfen für Schulen
Finanzielle Unterstützung von Schulen im Rahmen eines Sofortausstattungsprogramms in Höhe von 500 Millionen Euro. Ziel ist die Fähigkeit zur Erstellung professioneller Online-Lehrangebote. - Entlastungen kleiner und mittelständischer Unternehmen
Absehbare Verluste in 2020 sollen mit Steuervorauszahlungen aus dem vergangenen Jahr verrechnet werden dürfen.
Mein Name ist Stefan Scheller. In meiner Rolle als Persoblogger und Top HR-Influencer betreibe ich diese Website und das gleichnamige 




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