Über Mitarbeiterbeteiligungen am Unternehmen können Arbeitgeber gerade in Zeiten des Fachkräftemangels die Mitarbeiterzufriedenheit und Verbundenheit deutlich steigern. Das meint Kolja Czudnochowski, ESOP1, in seinem Artikel, und zeigt verschiedene Gestaltungsvarianten auf.
Definition: Was sind Mitarbeiterbeteiligungen?
Unter dem Konzept Mitarbeiterbeteiligung wird generell eine Beteiligung der Mitarbeitenden in einem Unternehmen an dessen Erfolg in materieller Form verstanden. Hierfür gibt es unterschiedliche Ausgestaltungen. Diese haben alle übergeordnet zum Ziel, die Mitarbeitenden an dem Gewinn des Unternehmens oder an dessen Wertzuwachs teilnehmen zu lassen.
Ein Beteiligungsprogramm ist im Idealfall eine Win-Win-Situation für beide Seiten, aus der Arbeitgeber und Belegschaft Vorteile für sich erzielen.
Unterschiedliche Gestaltungsformen der Beteiligung
Hierbei kann grundsätzlich unterschieden werden zwischen den beiden Varianten
- reale Mitarbeiterbeteiligung
- virtuelle Mitarbeiterbeteiligung
Reale Mitarbeiterbeteiligung
Die reale Mitarbeiterbeteiligung ist der internationale Standard. Dabei wird den Mitarbeiter:innen die Möglichkeit eingeräumt, Gesellschafter:in an dem Unternehmen zu werden. Einfach ist dies zum Beispiel bei einer Aktiengesellschaft, die an der Börse notiert ist. Hier werden Aktien oder Aktienoptionen ausgegeben. Da es sich beim Großteil der Unternehmen allerdings nicht um Aktiengesellschaften handelt, sondern vor allem um GmbHs, werden hier typischerweise keine Aktien ausgegeben. Dennoch ist es möglich, die Mitarbeitenden mit echten Unternehmensanteilen zu beteiligen.
Dafür gibt es unterschiedliche Ausgestaltungsmöglichkeiten. Solch eine Beteiligung wird oft in Form eines ESOP (Employee Stock Option Plan) ausgestaltet. Hierbei gibt das Unternehmen Anteile am Stammkapital aus, welches bei einer GmbH mindestens 25.000 Euro beträgt. Im Rahmen eines ESOP erhalten Mitarbeiter:innen entsprechend eine Beteiligung am Stammkapital der Gesellschaft, womit sie folglich an Gewinnausschüttungen oder Verkaufserlösen beteiligt sind.
In Deutschland ist die direkte Mitarbeiterbeteiligung an einem Unternehmen in Form von realen Anteilen oder Anteilsoptionen allerdings unter Umständen mit beachtlichem Aufwand verbunden. Auch steuerrechtlich kann es aufgrund der aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen zu Hürden bzw. signifikanten unerwünschten Belastungen kommen. Diese gilt es vor Einführung eines Beteiligungsprogrammes individuell zu betrachten. Für viele Unternehmen und Mitarbeiter:innen sind deshalb virtuelle Beteiligungen oft die reizvollere Alternative, um eben diese Hürden und Nachteile zu vermeiden.
Virtuelle Beteiligung
Eine virtuelle Mitarbeiterbeteiligung (VSOP) ähnelt der direkten, hat allerdings elementare Unterschiede. Wie der Name bereits sagt, erhalten die Mitarbeitenden keine realen, sondern virtuelle Anteile. Trotzdem haben sie so die Möglichkeit, an dem Erfolg des Unternehmens teilzuhaben. Zudem werden die Mitarbeitenden keine Gesellschafter:innen. Genau genommen handelt es sich hierbei um schuldrechtliche Vereinbarungen, die zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter:innen abgeschlossen werden.
In dieser Vereinbarung, auch VSOP für Virtual Stock Option Plan genannt, regelt der Arbeitgeber, unter welchen Bedingungen er welche Höhe an Anteilen an die Beschäftigten vergibt und welche Zahlungen sie erhalten. Möglich sind:
- Zahlungen beim Verkauf des Unternehmens
- Zahlungen bei Gewinnausschüttungen
- Zahlungen beim Ausscheiden von Mitarbeitenden
Die elementaren Vorteile der virtuellen Beteiligung (VSOP oder auch VESOP) gegenüber einer echten Beteiligung (ESOP) sind
- deutlich geringere Bürokratie (z.B. keine notarielle Beglaubigung)
- höhere Flexibilität
- keine Probleme bei der Besteuerung – Mitarbeiter:innen zahlen definitiv erst Steuern, wenn sie einen realen Geldzufluss aus der Beteiligung erhalten
Worauf müssen Sie bei Mitarbeiterbeteiligungen achten?
Für die erfolgreiche Einführung eines Mitarbeiterbeteiligungsprogrammes müssen einige Faktoren bedacht werden:
- Ist für die unternehmensspezifischen Anforderungen und Ziele ein ESOP oder VSOP zielführender?
- Wie sieht es mit der Versteuerung beim Begünstigten aus?
- Welche Klauseln gibt es, die nicht vergessen werden sollten, um potenzielle Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden?
- Was passiert mit der Beteiligung, wenn Mitarbeitende das Unternehmen verlassen?
Im ersten Schritt ist es ratsam, herauszufinden, ob überhaupt auch auf Seiten der Belegschaft ein Interesse an einer Mitarbeiterbeteiligung besteht. Zudem müssen bei Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen gesetzliche Vorschriften beachtet und individuelle Sachverhalte berücksichtigt werden.
Eine Beschäftigung mit diesen Themen ist essentiell, um ein passendes Beteiligungsprogramm für Unternehmen und Mitarbeitende zu gestalten, welches nicht nur rechtlich einwandfrei aufgesetzt, sondern auch zielgerichtet an die Mitarbeitenden kommuniziert wird. Darüber hinaus gilt es natürlich, steuerrechtliche oder sozialversicherungsrechtliche Nachteile zu vermeiden.
Abschließend lässt sich sagen, dass die Ausgestaltung eines Mitarbeiterbeteiligungsprogrammes wohlüberlegt sein sollte, dies aber keine Hürde darstellen soll. Mit den richtigen Fragen, Antworten und Absichten lässt sich ein entsprechendes, maßgeschneidertes Programm innerhalb weniger Wochen ausgestalten und implementieren. Neben der eigenen Recherche ist es deshalb ratsam, für die entsprechende Individualisierung und Rechtssicherheit Expertenrat hinzuzuziehen.
Finanzielle Beteiligung der Belegschaft im Employer Branding
Seine Mitarbeitenden zu motivieren und an sich zu binden, ist in Zeiten des Facharbeitermangels so wichtig wie noch nie zuvor. Die finanzielle Beteiligung der Belegschaft am Erfolg des Unternehmens ist ein probates Mittel für Arbeitgebende, leistungsfähige Mitarbeitende zu rekrutieren, zu motivieren und langfristig zu binden.
Denn wie eine Studie des Instituts der deutschen Wissenschaft (IW) Köln aus dem Jahr 2018 zeigt, stieg die Produktivität der Mitarbeitenden, die an einem entsprechenden Programm teilnehmen, im Mittel rund 23% an. Gleichzeitig kam das IW zum Ergebnis, dass die Quote der Kündigungen um etwa 14% sank. Gerade in Zeiten des sich weiter verschärfenden Fachkräftemangels sind dies eindrucksvolle Zahlen.
Mitarbeiterbeteiligungen als Lösung für den Fachkräftemangel
Die Bindung und Motivation von qualifizierten Mitarbeitenden und die Mitarbeitergewinnung stellen viele Unternehmen vor eine große Herausforderung. Gleichzeitig bremst der Fachkräftemangel die Entwicklung der Unternehmen und in vielen Wirtschaftsbereichen ist der Mangel an fähigen Mitarbeitenden spürbar.
Daher müssen Arbeitgeber Vorteile bieten und sich positiv von der Konkurrenz abheben, um erfahrene Mitarbeitende für sich zu gewinnen und auf lange Sicht an ihr Unternehmen zu binden. Mitarbeiterbeteiligungsprogramme sind ein effizientes Mittel, um Mitarbeiter zu binden und dem Fachkräftemangel entgegenzusteuern. Im Ausland sind solche Programme längst Standard und auch in Deutschland wächst das Interesse daran stetig.
Eine Beteiligung der Mitarbeitenden an ein Unternehmen ist deshalb mittlerweile elementar wichtig, um auch in Zukunft auf dem Arbeitsmarkt konkurrenzfähig zu bleiben. Aus diesen Gründen sollten die unterschiedlichen Möglichkeiten und Varianten von Mitarbeiterbeteiligung betrachtet werden, um das persönlich passende Modell zu finden.
Die Modelle unterscheiden sich beispielsweise bezüglich des Anreizes für die Mitarbeitenden voneinander, vor allem in ihrer steuerlichen Behandlung. Nicht jede Variante ist für jedes Unternehmen empfehlenswert. Auch in der Komplexität der Umsetzung unterscheiden sie sich teils signifikant.
Fazit: Dem Fachkräftemangel vorbeugen und Unternehmensbindung stärken
Natürlich kann mit einer Mitarbeiterbeteiligung allein nicht dem Fachkräftemangel in Gänze entgegengewirkt werden. Es können allerdings einfacher und schneller neue Mitarbeitende gewonnen und bestehende Top-Talente an das Unternehmen gebunden werden. Auch wird die Motivation dadurch gestärkt.
Neben den verschiedenen Formen der Beteiligung ist es essentiell, ein Beteiligungsprogramm an die individuellen Wünsche, Ziele und Anforderungen eines Unternehmens anzupassen. Werden wichtige Aspekte außer Acht gelassen, zieht dies sozialversicherungs- und steuerrechtliche Konsequenzen nach sich. Es ist daher ratsam, Expert:innen zu Rate zu ziehen.