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- 3. Dezember 2021 Veröffentlichungsdatum
Am 8. November 2019 hat der Bundesrat dem dritten Gesetz zur Bürokratieentlastung -und damit der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung -zugestimmt. Demnach entfällt am 1. Juli 2022 die Vorlage des sogenannten "gelben Zettels" beim Arbeitgeber. Das Gesetz sieht vor, dass die Arbeitgeber die erforderlichen Daten jeweils bei Vorliegen einer Berechtigung elektronisch bei den Krankenkassen abrufen können, welche daraufhin den Arbeitgebern die relevanten Arbeitsunfähigkeitsdaten übermitteln.
Mit der DGFP // Blitzlicht-Befragung Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) will die Deutsche Gesellschaft für Personalführung mehr zu den Herausforderungen und dem aktuellen Status in den Unternehmen erfahren.
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