Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Am 8. November 2019 hat der Bundesrat dem dritten Gesetz zur Bürokratieentlastung -und damit der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung -zugestimmt. Demnach entfällt am 1. Juli