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- 4. November 2022 Veröffentlichungsdatum
Der Plan des Gesetzgebers stammt bereits aus 2019: Im Zuge der Digitalisierung im Gesundheitswesen wurde mit dem „Dritten Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie“, auch „Drittes Bürokratieentlastungsgesetz“ (BEG III) genannt, über den Wegfall der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf Papier (pAUB), aufgrund ihrer Farbe gemeinhin „gelber Schein“ genannt, zu Gunsten einer elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAUB) entschieden.
Nun aber soll es wirklich so weit sein: Am 1.1.2023 treten die relevanten Änderungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) in Kraft und die eAUB wird Wirklichkeit in Deutschland. Wie ist die neue Rechtlage? Was wird sich in arbeitsrechtlicher Hinsicht für die Arbeitgeber ändern? Für wen gelten die Neuerungen? Und vor allem: Welche praktischen und rechtlichen Maßnahmen sollten angesichts des herannahenden Jahreswechsels nun durch die Personalabteilungen getroffen werden?
Auf diese Fragen soll die vorliegende Ausgabe der Reihe DGFP // Wissenswert praxisnahe Antworten geben. Dabei konzentrieren sich diese Darstellungen auf den Regelfall einer Arbeitsunfähigkeit im Inland und lassen die Situation, dass sich Beschäftigte zu Beginn der Arbeitsunfähigkeit im Ausland aufhalten, unberücksichtigt.
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