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23% der Stellenangebote mit Gehaltsangaben – keine Pflicht durch EU-Entgelttransparenzgesetz

Entgegen der weit verbreiteten Annahme verpflichtet die EU-Entgelttransparenzrichtlinie Unternehmen nicht zu Gehaltsangaben in Stellenanzeigen. Gemäß Artikel 5 der Richtlinie müssen Arbeitgeber Bewerbern zwar Informationen bereitstellen, damit diese Gehaltsverhandlungen fundiert führen können. Dies kann in der Stellenanzeige geschehen, aber auch vor dem Vorstellungsgespräch oder auf anderen Wegen.

Große Zurückhaltung bei Arbeitgebern in Deutschland

Bislang halten sich die Arbeitgeber in Deutschland bei Gehaltsangaben in Stellenanzeigen weitestgehend zurück. Im ersten Quartal 2026 stand das Gehalt bzw. eine Gehaltsspanne in lediglich rund 23% der öffentlich ausgeschriebenen Stellen. Ob Arbeitgeber entsprechende Angaben machen, hängt unter anderem von der Beschäftigungsart und dem Berufsbild ab. Das zeigt eine Auswertung der Personalmarktforschung Index-Research auf Basis von Index-Anzeigendaten, der größten Stellenanzeigen-Datenbank Europas.

Solange Arbeitgeber nicht wie in Österreich gesetzlich dazu verpflichtet sind, bereits in den Stellenanzeigen einen Gehaltsrahmen anzugeben, wird sich wahrscheinlich nur wenig ändern.

Hinzu kommt, dass die Bundesregierung die offizielle Umsetzungsfrist der EU-Transparenzrichtlinie, die am 7. Juni 2026 endete, verstreichen ließ. Für Arbeitgeber ergibt sich daher momentan kein unmittelbarer Handlungsdruck in Bezug auf die Gehaltstransparenz.

Informationen zum Gehalt in Stellenanzeigen bleiben die Ausnahme

Aktuelle Stellenmarktdaten unterstreichen die Einschätzung von Grenz: Zwischen Januar und März 2026 nannten Arbeitgeber in lediglich rund 23% der veröffentlichten Stellenangebote das Gehalt oder zumindest eine Gehaltsspanne. Im gleichen Zeitraum des Jahres 2025 lag der Anteil bei rund 21%, 2024 waren es fast 23%.

Gehaltstransparenz variiert je nach Beschäftigungsart und Berufsbild

Berufsgruppen mit Anteil Gehaltsnennung
Quelle: index Research

Wie transparent Arbeitgeber beim Gehalt sind, hängt stark von der Art der Beschäftigung ab: Bei Minijobs und anderen geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen enthielten im ersten Quartal 2026 fast 38% der Inserate konkrete Verdienstangaben. Bei Voll- und Teilzeitstellen waren es dagegen nur rund 22%.

Ähnlich groß fallen die Unterschiede je nach gesuchter Fachkraft aus. Am häufigsten nannten Arbeitgeber die Vergütung in Stellenangeboten aus den Bereichen Transport, Verkehr, Logistik und Lager (fast 34%). Zum Vergleich: In Jobinseraten für Projektmanager sowie Marketing- und PR-Spezialisten waren es nur rund 14%.

Anders als bei der Beschäftigungsart und dem Berufsbild unterscheiden sich die Bundesländer hinsichtlich der Gehaltstransparenz nur gering. Die Anteile reichen von rund 18% im Saarland bis zu 26% in Nordrhein-Westfalen.

Quelle: Pressemitteilung von index

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Stefan Scheller

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