Ab Juni 2026 verändert die EU-Entgelttransparenzrichtlinie die Bedingungen für Arbeitgebende in der gesamten EU: Die Gehaltsangabe in Stellenanzeigen wird zur Pflicht, die Frage nach dem bisherigen Einkommen von Bewerbenden wird verboten, und das Recht auf Information über die Vergütung von Kolleginnen und Kollegen wird gesetzlich verankert. Das Gesetz legt jedoch nur Mindestanforderungen fest. Eine aktuelle Umfrage von Jooble unter 1.231 aktiv jobsuchenden Personen in Deutschland zeigt, dass es für Bewerbende nicht nur darum geht, ob eine Gehaltsangabe vorhanden ist, sondern auch darum, wie sie gemacht wird.
Gehaltsangabe: das zweitwichtigste Kriterium in einer Stellenanzeige und der erste Grund, sich nicht zu bewerben
Bevor es um die Form der Gehaltsangabe geht, lohnt ein Blick auf ihren Stellenwert unter den übrigen Prioritäten. Auf die Frage, was in einer Stellenanzeige am wichtigsten ist, nannten die Befragten folgende Kriterien:
- Aufgabenbeschreibung
- Gehaltsangabe
- Arbeitszeiten und Flexibilität
- Standort und Erreichbarkeit
- Benefits (z. B. Urlaub, Zuschüsse)
- Unternehmenskultur
Die Gehaltsangabe belegt den zweiten Platz, direkt hinter der Aufgabenbeschreibung und noch vor flexiblen Arbeitszeiten, dem Standort sowie Benefits. Laut Daten von Index Research aus Februar 2026 enthalten jedoch nur rund 22% der öffentlich ausgeschriebenen Stellen in Deutschland eine konkrete Summe oder zumindest eine Gehaltsspanne. Ihr Fehlen bleibt Bewerbenden nicht verborgen.
Nur 29,6% bewerben sich unabhängig davon, ob ein Gehalt angegeben ist. 54,1% tun dies nur, wenn die Stelle sie besonders anspricht, 7,3% bewerben sich in der Regel nicht, und 9,0% bewerben sich grundsätzlich nie ohne Gehaltsangabe.
In welcher Form möchten Bewerbende das Gehalt sehen?
Die Richtlinie schreibt Gehaltsangaben vor, legt aber keine Form fest. Auf die Frage, welche Form der Gehaltsangabe am hilfreichsten wäre, verteilten sich die Antworten wie folgt:
- Konkretes Gehalt (z. B. 3.200 Euro brutto/Monat): 41,8%
- Enge Gehaltsspanne (z. B. 3.000 bis 3.400 Euro): 34,6%
- „Gehalt nach Vereinbarung“: 13,6%
- Breite Gehaltsspanne (z. B. 2.500 bis 4.200 Euro): 10,0%

Klarheit und Konkretheit beliebt
Der Vorzug von Klarheit und Konkretheit ist eindeutig. Die breite Gehaltsspanne landet trotz ihrer Verbreitung als vermeintlicher Kompromiss auf dem letzten Platz, und die Reaktion auf sie fällt deutlich schärfer aus, als man erwarten würde.
Dabei überzeugt die breite Gehaltsspanne nicht nur nicht, sie untergräbt aktiv das Vertrauen. 24,8% empfinden sie als kaum transparenter als gar keine Angabe. 37,0% vermuten, dass das Unternehmen bewusst plant, das niedrigstmögliche Gehalt aus der Spanne zu zahlen. Lediglich 23,8% sehen sie als besser als keine Angabe, und 14,4% ist die Form gleichgültig, solange die Details im Vorstellungsgespräch besprochen werden können.
Besonders ausgeprägt ist diese Reaktion bei Bewerbenden auf kaufmännische und bürobezogene Stellen: 75,3% von ihnen nehmen eine breite Gehaltsspanne negativ wahr. Bei Bewerbenden auf Führungspositionen liegt dieser Wert bei 62,3%, bei Fachkräften in technischen und IT-Berufen bei 57,5%, bei Befragten der Kategorie „Sonstiges“ bei 58,9% und bei Bewerbenden in gewerblichen und handwerklichen Berufen bei 56,3%.

Eine breite Gehaltsspanne wird häufig als Schritt in Richtung Transparenz wahrgenommen, aber die Daten zeigen, dass sie für viele Bewerbende das Gegenteil bewirkt. Gleichzeitig sind die Erwartungen an die Richtlinie hoch: Fast 70% der Befragten rechnen damit, persönlich von den neuen Anforderungen zu profitieren. Arbeitgebende, die sich auf die Erfüllung der Mindestanforderungen beschränken, riskieren, diesen Erwartungen nicht gerecht zu werden, besonders bei Positionen, die ohnehin schwer zu besetzen sind.
Vertrauen Bewerbende darauf, dass Arbeitgebende ohne gesetzliche Verpflichtung fair zahlen?
Die Richtlinie schafft neue Pflichten, doch die Haltung der Bewerbenden gegenüber Arbeitgebenden hat sich lange vor ihrer Verabschiedung gebildet. Auf die Frage, ob sie darauf vertrauen, dass Arbeitgebende auch ohne gesetzliche Verpflichtung fair und gleich bezahlen, antworteten nur 15,3% mit „ja, voll und ganz“, weitere 24,0% vertrauen eher schon. Mehr als jede zweite Person vertraut hingegen nicht, entweder eher nicht (46,1%) oder überhaupt nicht (14,6%).
Nach dem bisherigen Gehalt fragen: eine Gewohnheit, die aufgegeben werden muss
Besondere Aufmerksamkeit verdient eine Praxis, die die Richtlinie ausdrücklich verbietet: die Frage nach dem bisherigen Gehalt im Vorstellungsgespräch. Laut Umfragedaten gaben 22,9% der Befragten an, häufig nach ihrem bisherigen Einkommensniveau gefragt worden zu sein, weitere 31,7% haben dies zumindest einmal erlebt. Nur 33,5% geben an, nie danach gefragt worden zu sein, und 11,9% erinnern sich nicht.
Von denjenigen, die diese Frage gestellt bekamen, hatte jede dritte Person das Gefühl, dass die Antwort das Gehaltsangebot negativ beeinflusst hat. 27,1% bemerkten keinen solchen Einfluss, während 41,0% unsicher waren.
Anders ausgedrückt: Eine Praxis, die ab Juni 2026 nicht mehr zulässig ist, hat bei mehr als der Hälfte der befragten Bewerbenden Spuren hinterlassen.
Quelle: Pressemitteilung von Jooble
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