Generative Künstliche Intelligenz (KI) ist in den Rechtsabteilungen großer Unternehmen weltweit zum Standard geworden. 87% der befragten General Counsel nutzen oder testen die Technologie inzwischen aktiv. Im Vorjahr waren es 44%, 2023 erst 20%. Auf KI-Agenten, die eigenständig Aufgaben ausführen, schätzen sich die Befragten selbst auf einer Skala von eins (vollständig unvorbereitet) bis fünf (sehr vorbereitet) mit 1,7 und damit auf so gut wie nicht vorbereitet ein. Das ist das Ergebnis des General Counsel Report 2026 der Unternehmensberatung FTI Consulting und des Spezialisten für Legal Technology Relativity.
Ergebnisse im Überblick
- KI-Nutzung in Rechtsabteilungen hat sich seit 2023 mehr als vervierfacht (von 20 auf 87%)
- Fast die Hälfte (47%) der Rechtsabteilungen arbeitet weiterhin ohne strategischen Technologieplan
- Größte KI-Herausforderungen innerhalb der Organisationen: Datenschutz (25%), neue Datenquellen (24%) und IT-Sicherheit (24%)
Die siebte jährliche Auflage des General Counsel Reports basiert auf einer quantitativen Befragung von mehr als 200 Leitern von Rechtsabteilungen in zwölf Ländern sowie 30 qualitativen Einzelinterviews mit General Counsel beziehungsweise Chief Legal Officers großer Unternehmen weltweit.
Rund 70% der Befragten planen, im kommenden Jahr in neue Technologien zu investieren. 39% sehen KI als strategische Priorität für die Leistungsfähigkeit ihrer Rechtsabteilung.
Nutzungsszenarien für KI in Rechtsabteilungen
Am häufigsten nutzen oder testen Rechtsabteilungen generative KI für die Zusammenfassung von Dokumenten (83%), für allgemeine Rechercheanfragen (70%), für die Erstellung von Besprechungsprotokollen (67%) und für das Identifizieren bestimmter Vertragsklauseln (63%). Mehr als die Hälfte (53%) setzt KI für die Transkription von Audio- und Videomaterial ein, 40% für die Analyse fremdsprachiger Materialien, 37% für eine erste Sichtung von Dokumenten im Rahmen rechtlicher Prüfungen.
Die Nutzung generativer KI in Rechtsabteilungen ist über die vergangenen Jahre stetig gestiegen, aber der diesjährige Sprung ist bemerkenswert. Mit 87% hat sich die Nutzung gegenüber dem Vorjahr nahezu verdoppelt.
Die entscheidende Frage ist jetzt nicht mehr, ob Rechtsabteilungen KI nutzen, sondern wo sie sich auf Basis ihrer bisher gemachten Erfahrung bereits sicher fühlen und wo dies noch nicht der Fall ist. Und da zeigt unsere Untersuchung sehr deutliche Unterschiede.
Hohe Sicherheit bei Verträgen und Dokumentenprüfung, geringe Vertrautheit bei sensiblen Untersuchungen
Wie sicher sich General Counsel mit dem Einsatz von KI fühlen, variiert stark nach Anwendungsfeld. Bei der Vertragsanalyse fühlt sich mehr als die Hälfte (53%) sicher, weitere 40% sogar sehr. Nur 3% fühlen sich mit dem Einsatz bisher nicht wohl. Ein ähnliches Bild zeigt sich bei der operativen Steuerung der Rechtsabteilung, also Prozessoptimierung, Budgetplanung und Technologiemanagement: 53% fühlen sich sicher, weitere 37% sehr, und ebenfalls nur drei Prozent nicht wohl. Bei der Dokumentenprüfung fühlen sich 50% sicher, weitere 37% sehr.
Bei juristisch heikleren Aufgaben sieht es anders aus. Bei der sogenannten Privilege Review – der Prüfung, ob Dokumente dem anwaltlichen Schutz unterliegen und in Rechtsstreitigkeiten offengelegt werden müssen – fühlen sich zwar 41% sicher, aber nur jeder Zehnte (10%) sehr. Jeder Dritte (34%) fühlt sich beim Einsatz nicht wohl. Bei internen Untersuchungen liegt der Anteil derjenigen, die sich mit dem Einsatz nicht wohl fühlen, bei 27%, bei der Reaktion auf Datenschutzverletzungen (Data Breach Response) bei 23%. In beiden Fällen fühlt sich jeweils nur jeder Zehnte (10%) sehr sicher.
Bei Zusammenfassungen, Vertragsprüfungen oder Recherche ist generative KI in Rechtsabteilungen mittlerweile Alltag. Aber bei Aufgaben, bei denen ein Fehler unmittelbare rechtliche Konsequenzen haben kann, ist Zurückhaltung noch vorhanden. Das heißt nicht, dass KI nicht auch hier immer relevanter wird. Aber die Tools müssen den komplexen rechtlichen Anforderungen standhalten. Rechtsabteilungen sollten deshalb gezielt definieren, in welchen Anwendungsfeldern sie KI schrittweise ausweiten wollen, und dabei die Dokumentationsanforderungen von Anfang an mitdenken.
KI-generierte Datenquellen werden künftig Bestandteil von Untersuchungen sein
Auf die Frage nach den größten Bedenken beim KI-Einsatz in der eigenen Organisation – eingeschlossen der eigenen Rechtsabteilung – nannten die Befragten in der quantitativen Erhebung Datenschutz (25%), die Entstehung neuer beweiserheblicher Datenquellen durch KI-generierte Inhalte (24%) und IT-Sicherheit (24%) am häufigsten. Nicht erkannte Halluzinationen beziehungsweise fehlerhafte oder inkonsistente Ergebnisse haben ein Fünftel (19%) benannt.
Die Frage von KI-generierten Datenquellen innerhalb der Organisationen geht über abstrakte Bedenken hinaus: In den qualitativen Interviews erwarten 80% der befragten General Counsel, dass KI-generierte Inhalte – also Prompts, Outputs und Protokolle – künftig in Rechtsstreitigkeiten und Untersuchungen als beweiserhebliches Material herangezogen werden. Sämtliche befragten Technologieverantwortlichen teilen diese Einschätzung.
KI wird interne Untersuchungen noch einmal deutlich komplexer machen. Jeder Prompt, jeder Output kann morgen Teil einer Untersuchung sein. Unternehmen sollten jetzt prüfen, ob ihre internen Regeln zur Erfassung, Verwaltung und Aufbewahrung von Daten diese neuen Quellen abdecken, bevor es ein Prüfer oder Ermittler für sie tut.
KI-Agenten: Die nächste Stufe kommt – die Vorbereitung fehlt
Während generative KI in Rechtsabteilungen längst angekommen ist, zeigt die Studie bei neueren KI-Formen eine erhebliche Vorbereitungslücke. Für den Umgang mit sogenannten KI-Agenten – also KI-Systemen, die eigenständig mehrstufige Aufgaben ausführen, etwa die vollständige Bearbeitung eines Vertrags-Workflows – schätzen sich General Counsel selbst auf einer Skala von eins (vollständig unvorbereitet) bis fünf (sehr vorbereitet) mit 1,7 und damit auf so gut wie nicht vorbereitet ein. Ähnlich niedrig liegt die selbst eingeschätzte Vorbereitung für den Umgang mit KI-basierter Videogenerierung (1,93).
Noch fehlt vielerorts die strukturelle Grundlage für diese nächsten Schritte: Fast die Hälfte (47%) der Rechtsabteilungen arbeitet weiterhin ohne strategischen Technologieplan. In Europa setzen 53% der General Counsel auf KI und generative KI, um Kapazitätsengpässe zu bewältigen. Insgesamt verfügt bislang nur gut die Hälfte der Rechtsabteilungen über eine strategische Technologie-Roadmap.
Bei generativer KI haben viele Rechtsabteilungen den Einstieg geschafft, bei KI-Agenten stehen sie noch ganz am Anfang. Aber die Technologie wird nicht warten. KI-Systeme, die eigenständig Verträge bearbeiten, Dokumente prüfen oder Compliance-Checks durchführen, werden künftig Realität sein. Rechtsabteilungen, die sich heute eine Technologie-Roadmap geben und gezielt Erfahrung aufbauen, werden dann handlungsfähig sein. Wer erst reagiert, wenn die Tools da sind, verliert wertvolle Zeit General Counsel müssen jetzt damit beginnen, Agenten zu testen.
Quelle: Pressemitteilung von FTI Consulting
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Mein Name ist Stefan Scheller. In meiner Rolle als Persoblogger und Top HR-Influencer betreibe ich diese Website und das gleichnamige 




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