bAV-Update - Betriebliche Altersversorgung auf dem Laufenden halten

Betriebliche Altersversorgung (bAV): Update für mehr Rechtssicherheit – handeln, bevor es teuer wird

Die Betriebliche Altersversorgung, kurz bAV, ist kein rein administratives Thema, sondern ein langfristiges Haftungsversprechen. Dabei müssen die Regelungen stets auf rechtliche Änderungen geprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Auch das Betriebsrentenstärkungsgesetz II ab 01.01.2027 sorgt für Handlungsbedarf, wie Gastautor Thomas Büchner, Howden, in seinem Advertorial erläutert.

Betriebliche Altersversorgung – höchst komplex und haftungsträchtig

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist für viele Unternehmen seit Jahrzehnten ein fester Bestandteil der Vergütungs- und Personalstrategie. Gleichzeitig gehört sie zu den komplexesten und haftungsträchtigsten Themenfeldern im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht. Gesetzesänderungen, neue Rechtsprechung und steigende Anforderungen an Transparenz und Dokumentation führen dazu, dass bestehende Versorgungswerke häufig nicht mehr den aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen entsprechen.

Viele Arbeitgeber gehen davon aus, dass ihre bAV „läuft“, weil sie seit Jahren etabliert ist. Doch genau hier liegt ein erhebliches Risiko: Versorgungsordnungen, Durchführungswege und Prozesse, die nicht regelmäßig überprüft und angepasst werden, können im Ernstfall zu hohen finanziellen Belastungen, Haftungsansprüchen und Imageschäden führen.

Dieser Beitrag zeigt, warum ein Rechts-Check der bAV im Jahr 2026 unverzichtbar ist, welche Anforderungen bereits heute gelten und weshalb das angekündigte Betriebsrentenstärkungsgesetz II frühzeitigen Handlungsbedarf auslöst.

Wann wurde Ihr Versorgungswerk zuletzt vollständig geprüft?

In der Praxis zeigt sich häufig, dass Versorgungswerke über viele Jahre gewachsen sind. Neue Mitarbeitende wurden aufgenommen, Tarifverträge geändert, Anbieter gewechselt oder zusätzliche Durchführungswege eingeführt. Was dabei oft fehlt, ist eine ganzheitliche Betrachtung der bestehenden bAV-Struktur.

Typische Schwachstellen sind:

  • veraltete oder unvollständige Versorgungsordnungen
  • fehlende Anpassung an gesetzliche Änderungen
  • uneinheitliche Regelungen für verschiedene Mitarbeitendengruppen
  • unklare Zuständigkeiten zwischen HR, Lohnabrechnung und externen Dienstleistern

Besonders kritisch wird es, wenn individuelle Zusagen, Entgeltumwandlungsvereinbarungen oder Arbeitgeberzuschüsse nicht sauber dokumentiert sind. Arbeitgeber haften in der bAV grundsätzlich für die Erfüllung der zugesagten Leistungen – unabhängig davon, ob ein externer Versorgungsträger eingebunden ist.

Ein regelmäßiger Prüfzyklus ist daher keine Kür, sondern Teil einer verantwortungsvollen Unternehmensführung.

Rechts-Check 2026: Erfüllt Ihre bAV alle gesetzlichen Anforderungen?

Bereits heute gelten zahlreiche gesetzliche Vorgaben, die in vielen Unternehmen nur teilweise umgesetzt sind.

Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung

Seit 2019 bzw. 2022 ist der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss von 15% zur Entgeltumwandlung gesetzlich verankert, sofern Sozialversicherungsersparnisse entstehen. In der Praxis ist jedoch häufig unklar, ob der Zuschuss korrekt berechnet, vollständig gewährt und sauber dokumentiert wird.

Fehler in diesem Bereich können zu Nachforderungen, arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen und Vertrauensverlust führen.

Informations- und Nachweispflichten

Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Mitarbeitenden verständlich, vollständig und aktuell über die bAV zu informieren. Unzureichende oder veraltete Informationen können im Streitfall zu einer Haftung des Arbeitgebers führen. Das gilt selbst dann, wenn der Versorgungsträger korrekt gearbeitet hat.

Gleichbehandlung und Transparenz

Unterschiedliche bAV-Regelungen für vergleichbare Mitarbeitendengruppen sind nur unter engen rechtlichen Voraussetzungen zulässig. Historisch gewachsene Unterschiede lassen sich rechtlich nicht immer rechtfertigen und bergen erhebliche Risiken.

Praxisbeispiel: Wenn fehlende Updates teuer werden

Ein mittelständisches Unternehmen mit rund 350 Mitarbeitenden hatte seine bAV-Struktur über viele Jahre nicht grundlegend überprüft. Die Versorgungsordnung stammte aus den frühen 2000er-Jahren, ergänzt durch einzelne Anpassungen und individuelle Vereinbarungen.

Im Rahmen einer internen Prüfung stellte sich heraus, dass:

  • der gesetzliche Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung nur für neu eingestellte Mitarbeitende gezahlt wurde
  • ältere Zusagen keinen Hinweis auf Kosten, Risiken oder Anpassungsmechanismen enthielten
  • mehrere unterschiedliche Durchführungswege ohne klare Dokumentation parallel genutzt wurden

Der Handlungsbedarf wurde zunächst unterschätzt – bis ein ausgeschiedener Mitarbeitender die Nachzahlung des Arbeitgeberzuschusses für mehrere Jahre einforderte. In der Folge mussten nicht nur individuelle Ansprüche geprüft und reguliert werden, sondern auch sämtliche bestehenden Entgeltumwandlungsvereinbarungen rückwirkend analysiert werden.

Der finanzielle Aufwand ging dabei weit über die eigentlichen Nachzahlungen hinaus: interne Ressourcen, externe Beratungskosten und erhebliche Unsicherheit bei Mitarbeitenden belasteten das Unternehmen zusätzlich.

Dieses Beispiel zeigt deutlich: Nicht die bAV an sich ist das Risiko, sondern fehlende Aktualisierung, Transparenz und Struktur.

Betriebsrentenstärkungsgesetz II ab 01.01.2027 – warum jetzt Handlungsbedarf besteht

Mit dem angekündigten Betriebsrentenstärkungsgesetz II (BRSG II) plant der Gesetzgeber eine weitere Stärkung der betrieblichen Altersversorgung. Auch wenn noch nicht alle Details final beschlossen sind, zeichnen sich zentrale Stoßrichtungen ab:

  • stärkere Standardisierung von Modellen
  • erhöhte Transparenzanforderungen
  • weitergehende digitale Prozesse
  • mögliche Anpassungen bei Garantien und Haftungsfragen

Unternehmen, die erst ab Inkrafttreten reagieren, laufen Gefahr, unter hohem Zeit- und Kostendruck handeln zu müssen. Ein frühzeitiger Rechts-Check ermöglicht es dagegen, bestehende Modelle gezielt weiterzuentwickeln und strategisch auszurichten.

Haftungsrisiken erkennen und reduzieren

Die bAV ist kein rein administratives Thema, sondern ein langfristiges Haftungsversprechen. Typische Haftungsfallen entstehen durch unklare Zusagen, fehlende Dokumentation und mangelnde Anpassung an gesetzliche Änderungen.

Ein strukturierter Rechts- und Strukturcheck der bAV hilft, diese Risiken systematisch zu identifizieren, zu bewerten und gezielt zu minimieren – bevor sie im Leistungsfall relevant werden.

bAV als Bestandteil moderner Arbeitgeberattraktivität

Neben der rechtlichen Dimension spielt die bAV eine zunehmend wichtige Rolle im Wettbewerb um Fach- und Führungskräfte. Mitarbeitende erwarten transparente, verständliche und faire Vorsorgelösungen sowie einfache, digitale Prozesse.

Eine rechtssichere und moderne bAV ist daher nicht nur Risikomanagement, sondern ein strategisches Instrument zur Mitarbeiterbindung und Positionierung als attraktiver Arbeitgeber.

Fazit: Jetzt prüfen, bevor es teuer wird

Die betriebliche Altersversorgung steht an einem Wendepunkt. Gesetzliche Änderungen und das kommende Betriebsrentenstärkungsgesetz II machen deutlich: Abwarten ist keine Option.

Personalverantwortliche und Geschäftsführungen sind gut beraten, ihre bestehenden Versorgungswerke jetzt auf den Prüfstand zu stellen. Wer heute handelt, reduziert Haftungsrisiken, stärkt Vertrauen und schafft Zukunftssicherheit für das Unternehmen und für die Mitarbeitenden.

Thomas Büchner

Thomas Büchner

 

Thomas Büchner ist Regionalleiter Nord Employee Benefits bei Howden Deutschland AG. Seit über 30 Jahren berät er Unternehmen zu rechtssicheren und nachhaltigen Lösungen in der betrieblichen Altersversorgung und Employee Benefits.

Sein Fokus liegt auf Haftungsminimierung, Transparenz und der strategischen Einbindung von Vorsorgelösungen in moderne Personalstrategien.

>> LinkedIn-Profil von Thomas Büchner

>> Website Howden

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