Der Sommer ist gerade vorbei, die Schreibtische füllen sich wieder, und ehe man sich versieht, blinken die ersten Lichterketten in den Straßen. Wenn Sie Ihre Mitarbeitenden mit einer besonderen Weihnachtsüberraschung beschenken möchten, sollten Sie nicht bis zum Dezember warten. Eine frühzeitige Planung reduziert den Organisationsstress und lässt mehr Raum für kreative Ideen.
Ein Weihnachtsgeschenk ist mehr als ein nettes Extra – es drückt Wertschätzung aus, fördert die Motivation und kann die Verbundenheit im Team nachhaltig stärken. Besonders interessant: Steuerfreie oder steuerbegünstigte Optionen ermöglichen es, Ihre Wertschätzung zu zeigen, ohne dass hohe Abgaben anfallen. Einblicke im Advertorial von Adrian von Nostitz.
Steuerliche Vorteile bei der Weihnachtsfeier nutzen
Die klassische Weihnachtsfeier ist und bleibt ein Highlight. Sie bringt Menschen zusammen, schafft Momente, über die man noch lange spricht, und kann gleichzeitig steuerlich attraktiv sein: Pro teilnehmender Person können bis zu 110 Euro der Kosten steuerfrei bleiben.
Wird dieses Budget nicht vollständig für die Feier benötigt, lässt sich der Restbetrag beispielsweise in Form eines Gutscheins oder einer Aufladung einer bestehenden Sachbezugskarte einsetzen.
Achtung: Wird die 110 Euro-Grenze überschritten, fällt eine pauschale Versteuerung von 25% an.
Weihnachtsgeld oder pauschalversteuerte Sachzuwendungen
Klassisches Weihnachtsgeld ist zwar beliebt, unterliegt jedoch vollständig der Steuer- und Sozialversicherungspflicht. Eine interessante Alternative sind Sachzuwendungen im Wert von bis zu 10.000 Euro, die nach § 37b EStG pauschal mit 30% versteuert werden können. So lässt sich ein höherer Nettowert für die Mitarbeitenden erzielen.
Die Sachbezugskarte – flexibel, steuerfrei, wertschätzend
Neben den großen Optionen gibt es auch die kleine, aber sehr wirksame Lösung: Den steuerfreien Sachbezug. Bis zu 50 Euro monatlich können Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden zusätzlich zum Gehalt steuer- und sozialabgabenfrei zukommen lassen. Allerdings dürfen die 50 Euro nicht in Form einer Gehaltszahlung erfolgen, sondern müssen zweckgebunden sein, wie zum Beispiel eine Gutscheinkarte.
Besonders flexibel ist die givve Card Sachbezug, die innerhalb einer individuell festgelegten Region für Einkäufe, Tankstellen oder Dienstleistungen genutzt werden kann.
Warum nicht gleich zur Weihnachtsfeier starten?
Überreichen Sie die Karten direkt bei der Weihnachtsfeier, schon mit einem Startguthaben aus dem Restbudget der Feier geladen. So gibt es direkt etwas Greifbares zum Fest. Ab Januar läuft die monatliche Aufladung automatisch weiter. Damit verwandeln Sie ein einmaliges Geschenk in einen wiederkehrenden Moment der Wertschätzung, der das ganze Jahr über Freude bereitet.
Das Beste daran: Sie als Arbeitgeber müssen sich nicht in Geschenke-Brainstormings verlieren oder riskieren, daneben zu greifen. Denn jede und jeder im Team entscheidet selbst, wofür das Guthaben eingesetzt wird.
Ihre Vorteile als Arbeitgeber:
- Einfaches Management über den givve Hub, das digitale Verwaltungsportal
- Schnelle Abwicklung – Lieferung innerhalb von 14 Werktagen
- Individuelles Kartendesign im Corporate Look
- Guthaben ist auch bei Anbieterinsolvenz geschützt
Vorteile für Mitarbeitende:
- Einsetzbar an allen Mastercard-Akzeptanzstellen innerhalb des definierten Bereichs
- Aktuelle Guthaben- und Transaktionsübersicht per App
- Langfristiger Nutzen durch wiederholte Aufladungen des dauerhaften Benefits
- Bewusste Kaufentscheidungen und Förderung des regionalen Handels
Mit der givve Card machen Sie Weihnachten 2025 zu einem echten Highlight für Ihr Team. Auch wenn draußen noch alles grünt, Weihnachten kommt schneller, als Sie denken.
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