Nur in Belgien reicht der Netto-Mindestlohn für die Deckung der durchschnittlichen Lebenshaltungskosten inklusive Wohnungsmiete für eine Person. Das ergab eine Analyse der Gisma University of Applied Sciences, in der das Nettoeinkommen aus Mindestlohn und Durchschnittseinkommen der einzelnen EU-Länder mit den durchschnittlichen Lebenshaltungskosten für eine Person und für eine Familie mit vier Personen des jeweiligen Landes verglichen wurde. Demnach ist Belgien das einzige EU-Land, in dem nach Abzug von Lebenshaltungs- und Mietkosten für eine Person überhaupt monatlich Geld übrig bleibt (269,62 Euro).
Hier reicht der Mindestlohn lange nicht zum Leben und Wohnen
In allen anderen Ländern ist eine arbeitstätige Person mit dem Nettoeinkommen des Mindestlohns bei einer 40-Stunden-Woche deutlich im Minus. Zypern liegt damit am unteren Ende der Statistik. Hier beträgt der Nettomindestlohn 886 Euro, während durchschnittliche Lebens- und Mietkosten für eine Person 1.801,90 Euro betragen. Das ergibt ein Minus von 915,90 Euro am Ende des Monats. In Tschechien sind die Verhältnisse ähnlich drastisch: Hier ist eine Person mit Mindestlohn am Ende des Monats bei einem Minus von 803,19 Euro. Malta liegt etwas weiter davor: Hier ist eine Mindestlohn-verdienende Person bei einem Minus von 796,59 Euro. Deutschland liegt mit dem vierten Platz verhältnismäßig weit vorne, aber auch hier fehlt einer Person mit Mindestlohneinkommen noch 354,17 Euro, um die Lebenskosten zu decken.
Wer Einnahmen und Kosten einer Familie von vier Personen (zwei erwerbstätige Erwachsene, zwei Kinder) berechnet, merkt, dass die Finanzplanung EU-weit eine riesige Herausforderung ist: In Belgien und den Niederlanden hilft einem der Mindestlohn noch am meisten weiter, aber mit einem Minus von 768,25 Euro bzw. 1292,24 Euro reicht das Einkommen lange nicht zum Leben und Wohnen. Spanien liegt hier auf Platz drei mit einem Minus von 1615,43 Euro. Am unteren Ende der Tabelle bleiben die Verhältnisse in etwa gleich: In Zypern (-3050,22 Euro), Malta (-2.560,62 Euro) und Tschechien (-2496,04 Euro) reicht der Mindestlohn lange nicht zum Leben und Wohnen aus.
So viel ist das Durchschnittseinkommen in den EU-Ländern wert
Ganz anders stellen sich die Lebensverhältnisse in der EU dar, wenn man anstelle des Mindestlohns das Nettodurchschnittseinkommen zur Grundlage nimmt. Dann ist man nach Abzug der Lebens- und Mietkosten einer 1-Zimmer-Wohnung in den meisten EU-Ländern im Plus. Allerdings mit gehörigen Unterschieden: In Dänemark (+1882,04 Euro), Schweden (+1728,26 Euro) den Niederlanden (+1378,36 Euro) und Deutschland (+1338,83 Euro) bleibt mit Abstand am meisten übrig.
Es gibt allerdings auch Länder, in denen das Nettodurchschnittseinkommen nicht für die durchschnittlichen Lebenskosten reicht: In Portugal beträgt das Durchschnittsnettoeinkommen nur 1342 Euro, während die Summe aus durchschnittlichen Lebens- und Mietkosten 1620,22 Euro beträgt. Hier wäre man am Ende des Monats also noch im Minus von 278,22 Euro. Ähnlich sieht es in Malta aus, hier beträgt die Differenz aus Lebens- und Mietkosten und Nettodurchschnittseinkommen -250,59 Euro. Die Slowakei liegt leicht davor, mit einem Minus von 201,48 Euro. Nach Griechenland (-175,30 Euro), Tschechien (-21,19 Euro) und Bulgarien (-20,47 Euro), ist Kroatien das erste Land, das wieder ein Plus aufweist (+38,44 Euro).
Nimmt man für den Vergleich des Durchschnittseinkommens anstelle einer Person eine Familie von vier Personen an, sehen die Ergebnisse leicht verändert aus: Auch hier sind Dänemark (+2200,63 Euro), Schweden (+2162,97 Euro) und die Niederlande(+1735,76 Euro) auf den ersten drei Plätzen. In insgesamt 16 EU-Ländern reicht aber auch das Durchschnittsnettoeinkommen nicht für eine vierköpfige Familie aus: Allen voran Malta, wo nach Abzug der Lebens- und Wohnkosten ein Minus von 1468,62 Euro auf dem Konto steht. Ähnlich sieht es in Griechenland aus: hier bleibt ein Minus von 1368,69 Euro übrig. Auch Portugal (-1339,07 Euro) ist hier wieder am Ende der Tabelle zu finden. Deutschland steht derweil mit einem Plus von 1391,70 Euro auf dem vierten Rang.
Quelle: Pressemitteilung gisma
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