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Zu viele Unternehmen stellen zu wenige Menschen mit Behinderung ein

Die Erholungsphase nach dem massiven Rückschlag durch die Corona-Pandemie währte nur kurz: Die Arbeitsmarktsituation für Menschen mit Behinderung hat sich erneut verschlechtert. Sowohl die Arbeitslosenzahlen als auch die Arbeitslosenquote sind im vergangenen Jahr gestiegen. Besonders drastisch: Immer mehr Unternehmen kommen ihrer gesetzlichen Pflicht, Menschen mit Behinderung zu beschäftigen, nicht nach.

Der Anteil der Betriebe, die die vorgegebene Fünf-Prozent-Quote vollständig erfüllen, ist auf einen Tiefstwert gesunken. Das diesjährige Inklusionsbarometer Arbeit der Aktion Mensch und des Handelsblatt Research Institutes macht einmal mehr deutlich: Die Inklusion auf dem Arbeitsmarkt macht – auch 15 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention, die das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe verankert – keine Fortschritte.


Arbeitnehmer:innen mit Behinderung: Von Wirtschaftskrise eingeholt

Die negative Prognose ist eingetreten: Der konjunkturelle Abschwung wirkt sich signifikant auf den Arbeitsmarkt aus, nicht zuletzt auch auf die Arbeitsmarktsituation von Menschen mit Behinderung. So zog die Arbeitslosenquote im vergangenen Jahr an und liegt bei nunmehr 11%. Auch die Anzahl der Arbeitslosen mit Behinderung hat sich erhöht – auf einen Jahresdurchschnitt von 165.725. Verglichen mit 2022 beschreibt dies zwar nur eine Steigerung von etwas mehr als 1%, der Negativtrend setzt sich jedoch im aktuellen Jahr fort: Im Oktober dieses Jahres liegt die Zahl der Arbeitslosen mit Behinderung bei 177.280, im Vergleich zum gleichen Zeitpunkt im Jahr 2023 markiert dies einen Anstieg um 7%.

Zwar spüren alle Arbeitnehmer:innen in Deutschland die Folgen der Wirtschaftskrise – für Menschen mit Behinderung gehen sie aber mit einem deutlichen Rückschritt in Sachen Chancengerechtigkeit einher.

Einstellungswiderstand verstärkt sich – Beschäftigungsquote sinkt weiter

Unternehmen mit 20 Mitarbeiter:innen und mehr sind gesetzlich dazu aufgefordert, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze an Menschen mit Behinderung zu vergeben. Das sind derzeit rund 179.000 Unternehmen, Tendenz im Vergleich zu den Vorjahren steigend. Tatsächlich ist die Anzahl an Arbeitsplätzen für Arbeitnehmer:innen mit Behinderung also gestiegen. Die gesamtwirtschaftliche Beschäftigungsquote ist dennoch auf 4,4% gesunken. Weniger als 39% der verpflichteten Unternehmen erfüllen die Fünf-Prozent-Quote vollständig – der niedrigste Wert seit Erscheinen des ersten Inklusionsbarometers. Keinerlei Menschen mit Behinderung beschäftigt dagegen noch immer mehr als jedes vierte Unternehmen. Insbesondere die Privatwirtschaft liegt mit einer Einstellungsquote von vier Prozent weit unter dem Soll.

Eine schlechte Konjunktur greift als Erklärung nicht weit genug – schließlich klagt die Wirtschaft zunehmend über den Fachkräfte- wie auch den Arbeitskräftemangel allgemein. Unternehmen besetzen die Arbeitsplätze aber nicht mit den vielen gut qualifizierten Arbeitnehmer:innen mit Behinderung.

Politik nimmt Unternehmen stärker in die Pflicht: Höhere Ausgleichsabgabe

Wer trotz Beschäftigungspflicht keine oder zu wenige Menschen mit Behinderung einstellt, muss die sogenannte Ausgleichsabgabe zahlen. Mit dem Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts wurde diese zum 1. Januar 2024 nun deutlich erhöht. Von der schärferen Sanktionierung wir erhofft, dass sie sich positiv auf die Beschäftigungszahl von Menschen mit Behinderung auswirkt.

Ein Nichterfüllen der Beschäftigungspflicht ist kein Kavaliersdelikt – denn es geht um nichts Geringeres als das Recht auf Teilhabe am Arbeitsmarkt. Chancengleichheit muss losgelöst von konjunkturellen Entwicklungen Bestand haben.

Quelle: Pressemitteilung von Aktion Mensch

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Stefan Scheller

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