Fördergelder für Neueinstellungen sowie Zuschüsse von Behörden beantragen – oftmals fehlt HR das notwendige Hintergrundwissen dazu. Oder Personalverantwortliche scheuen die bürokratischen Hürden. Das Startup Gräfe & Jung HR-Consulting will genau hier unterstützen. Mit welchen Services, verrät mir Co-Founder Philipp Jung im Interview.
Was bietet Gräfe & Jung?
Hallo Philipp, magst Du Dich und Euer Startup Gräfe & Jung bitte kurz vorstellen?
Lars Gräfe war 11 Jahre bei der Agentur für Arbeit in teils leitender Funktion. Ich hatte grade meine Anteile an einem mittelgroßen Personaldienstleister, der adhoc Personaldienstleistungen GmbH verkauft, die ich vor vielen Jahren mitgegründet hatte.
Lars kam mit der Idee auf mich zu, Unternehmen da zu unterstützen, wo die Agentur, die Jobcenter und andere Leistungsträger aus Neutralitätsgründen beim „Eingliederungszuschuss“, dem EGZ, nicht weiter beraten dürfen. Ich war von der Idee sofort begeistert, So gründeten wir 2019 die Gräfe & Jung GmbH.
Seine hohe Fachlichkeit und mein Netzwerk an Unternehmen waren ein gutes Fundament.
Leider kam dann Corona. Den großen Schwung, den wir im Gründungsjahr hatten, konnten wir nicht halten. Doch es ging immer noch stetig bergauf. Dann der Krieg in der Ukraine… Doch für uns als „Start-Up“ geht es geht immer noch weiter nach vorne. Langsamer, aber stetig und immer versierter.
Denn inzwischen haben wir hunderte Kunden und tausende Fälle bearbeitet. Von Konzernen wie der Deutschen Bahn AG bis hin zum kleinen Handwerksbetrieb. Unsere Kunden sind vielfältig in Größe und Branche.
Welche Herausforderungen löst Ihr mit Eurem Angebot?
Wir wickeln die gesamte behördliche Bürokratie ab. Von der Antragstellung bis über die Schlusserklärung hinaus, geht alles über unsere Schreibtische. HR-Verantwortliche müssen sich um so gut wie nichts kümmern. Sie merken kaum, dass wir leise im Hintergrund mitlaufen und die Kostenstelle Personal optimieren.
Fördergelder wie der Eingliederungszuschuss EGZ
Behörden übernehmen bei Neueinstellungen oft einen sogenannten Eingliederungszuschuss (EGZ) – warum nutzen diesen so wenige Unternehmen?
Größtenteils aus Unwissenheit. Oder aufgrund der hohen Taktung im Tagesgeschäft.
Dann sind da auch noch einige Irrtümer im Umlauf. So können nicht nur Arbeitslose, sondern auch arbeitssuchend gemeldete Menschen gefördert werden. Auch kann ein Arbeitsvertrag schon zeitnah nach einer Anfrage unterschrieben werden.
Man muss nicht auf die Entscheidung des Leistungsträgers warten.
Vom Antrag zur Bewilligung
Wie läuft der Prozess ab, wenn Unternehmen Zuschüsse für neue Mitarbeitende erhalten wollen? An welchen Stellen unterstützt Ihr?
Die EGZ-Anfrage muss an den Arbeitgeberservice des Standorts des Unternehmens eine mit Datenschutz versehene Anfrage gestellt werden. Es gibt dann innerhalb weniger Stunden (oder Tage) eine Rückmeldung, ob die sich bewerbende Person im System ist. Dann füllt man den EGZ-Fragebogen möglichst umfangreich aus. Im Anschluss füllt man den EGZ-Antrag aus.
Wenn gefördert wird, erhält man den Bewilligungsbescheid. Dann legt man zum Förderende eine Schlusserklärung vor. Dann eine Weiterbeschäftigungserklärung.
Und all das machen wir!
Wir fragen einen Lebenslauf und eine Stellenbeschreibung (meist im Netz) an. Dazu ein paar Soft-Facts wie z.B. kein Führerschein, alleinerziehend, sprachliche Barriere, etc. Fachliche und persönliche Minderleistungen bringen wir möglichst umfangreich und fachlich in den Fragebogen. Dann schreiben wir den Antrag, wenn wir mit der Rückmeldung/dem Ergebnis einverstanden sind und legen uns wichtige Fristen und Termine in den Kundenkalender.
Zum Förderende fragen wir dann nochmal eine Lohnabrechnung an. Mit der überprüft der Leistungsträger, ob mindestens der Lohn gezahlt wurde, der im Antrag steht.
Nun schreiben wir die sogenannte Schlusserklärung.
Förderung und Beschäftigung im Gleichklang
Die Agenturen „wünschen“ sich, dass die Mitarbeitenden noch genau so lange weiterbeschäftigt werden, wie die Förderung lief. Beispielsweise fünf Monate bei 40% Förderung, dann auch bitte noch fünf Monate weiter beschäftigen. So schreiben wir das auch in die Erklärung.
Wenn Mitarbeitende im Förderzeitraum oder der Nachbeschäftigungsfrist gekündigt werden, finden wir das richtige Wording, so dass es zu keiner Rückzahlung kommt. Das ist übrigens von unserer Seite noch nie vorgekommen. Es sei denn, das Unternehmen gibt uns nicht Bescheid, wenn ein eine Person ausscheidet und die Förderung läuft einfach weiter. Dann müssen sie natürlich die Zuvielzahlung zurückzahlen.
Wir wickeln die gesamte Kommunikation mit den Agenturen ab. HR-Verantwortliche haben Zeit für das Tagesgeschäft und können sich sicher sein, das bestmögliche Förderergebnis zu erhalten. Denn uns ist auch daran gelegen! Schließlich werden wir ausschließlich im Erfolgsfall mit 20% der Gesamtfördersumme bezahlt.
Eigene Personalvermittlung
Ihr übernehmt bei Gräfe & Jung auch das Suchen passender Mitarbeitender. Wie geht Ihr konkret vor?
Wir bespielen auch die üblichen Portale. Aber: wir anonymisieren unsere Kunden. Das gibt uns eine große Freiheit in der Art und Weise wie wir formulieren. Wo andere nach Schema F und voller Floskeln eine langweilige Ausschreibung posten, hauen wir richtig einen raus!
Beispielsweise für eine Bank. Im Header ein Bild der Panzerknackerbande und als Betreff: „Du musst uns nicht überfallen, du bekommst bei uns ein Gehalt. Freiwillig!“
Das ist definitiv kreativ!
Oder für eine Kinokette. „JOBS IM KINO, NICHT ESKIMO“. Dann war ich gut 14 Jahre in der Personaldienstleistung. Ich möchte behaupten, ich erkenne Fähigkeiten und Eigenarten von Menschen.
Und der Clou, wenn wir eine Vermittlung machen, machen wir die EGZ Sache kostenlos dazu.
Und das macht niemand sonst. Die Vorteile für die Unternehmen sind großartig. Neue Mitarbeitende gefunden und on Top noch einen EGZ vereinbart, wenn möglich. Das ist schon der Hammer.
Schulung und Qualifikation von Mitarbeitenden
Ihr nennt Euch HR-Consulting. Wie fließt diese Tätigkeit in Euer Portfolio ein – und was bedeutet das mit Blick auf die Qualifikation und Schulung von Mitarbeitenden?
Gestartet sind wir mit dem EGZ. Immer öfter kam die Aussage „ist super, aber erstmal brauche ich die Bewerber“.
Also haben wir das Recruiting hinzugenommen. Dann hieß es „tolle Mitarbeiterin, könnt ihr die auch für den Kundenservice fit machen?“. Also haben wir Seminare in Vertrieb, Service, Stimmtraining, etc. aufgebaut. So kamen wir von Hölzgen auf Stöcksgen und sind nun auch so weit, zertifizierte Audits anzubieten.
Ebenso bauen wir einen Unternehmensteil für AZAV (über Leistungsträger bezahlte Schulungen) zertifizierte Lehrgänge auf. Wenn es keine sich bewerbenden Menschen mehr gibt, muss man eben das Potential der eigenen Mitarbeitenden stärker herausarbeiten.
Wie sich Gräfe & Jung weiterentwickelt
Welche Planungen habt Ihr für Gräfe & Jung in 2023 sowie in den kommenden Jahren?
Wir haben in der Vergangenheit viele große Namen als Kunden gewonnen. Jetzt möchten wir das Thema EGZ und unseren Service verstärkt in die vielen kleineren Unternehmen tragen.
Auch wird die Zusammenarbeit mit Verbänden und Genossenschaften ausgebaut. Diese sind meist sehr bemüht Ihren Mitgliedern Mehrwerte zu schaffen. Und da sind wir ein super Tool. Und ein kleines Pilotprojekt sind die Kommunen. Oft greifen diese nicht vollends auf die vielen Fördertöpfe der Leistungsträger zurück. Ob Verwaltung oder städtische Betriebe. Das kann vielen Städten helfen!
Vielen Dank für Deine Antworten, Philipp. Ich drücke für Gräfe & Jung meine Daumen!
Über den Interviewten
Philipp Jung ist verheiratet, hat 2 Kinder sowie eine impulsive Familie, in der immer was los ist. Seit mehr als 15 Jahren ist er im Personalwesen unterwegs und hält sich auch mit 47 Jahren für noch recht jung geblieben. Er ist sozial engagiert und glaubt an Karma.
Zusammen mit Lars Gräfe hat er die Gräfe & Jung GmbH gegründet und unterstützt HR bei der Beantragung von Zuschüssen.
>> LinkedIn-Profil von Philipp Jung
>> Website der Gräfe & Jung GmbH