Seit Monaten schießen die Preise in die Höhe – nicht zuletzt aufgrund der politischen Lage sowie der Corona-Pandemie. Ohne Gehaltserhöhung geraten viele Arbeitnehmende in finanzielle Notsituationen, weshalb der Druck auf Arbeitgebende groß ist.
Doch wie können Unternehmen ihre Beschäftigten unterstützen, ohne durch plötzliche Lohnerhöhungen selbst in wirtschaftliche Schwierigkeiten zu geraten? Lars Weber, Taxfix, zeigt sechs alternative Kompensationsmöglichkeiten für HR, um notwendige Gegenmaßnahmen zur steigenden Inflation zu ergreifen.
1. Der Inflationsausgleich – sinnvoll oder eher nicht?
Der Inflationsausgleich ist mit verhältnismäßig geringen Kosten verbunden. Hier bekommen Arbeitnehmende die Chance, bis zu 3.000 Euro pro Person einmalig ausgezahlt zu bekommen. Auf den ersten Blick erscheint der Inflationsausgleich sinnvoll, auf den zweiten Blick gibt es aber einige Nachteile:
- Diese Basisunterstützung ist kurzfristig hilfreich, kann aber genauso schnell in Vergessenheit geraten.
- Der Zuschuss kann auf lange Sicht die Auswirkungen der Inflation sowie den Anstieg der Lebenshaltungskosten nicht mildern.
In Unternehmen mit höherer Fluktuation müssen sowohl Neuzugänge als auch Austritte bei der Berechnung des Betrages berücksichtigt werden. Mitarbeitende, die ein Quartal lang im Unternehmen tätig sind, können sich den Betrag zweimal auszahlen lassen. Dies ist jedoch bei unterschiedlich bezahlten Stellen schwer umzusetzen.
2. Einmaliger Bonus – geben Sie einen steuerfreien Zuschuss
Durch eine neue Gesetzeslage, die es seit der Pandemie gibt, profitieren gering bezahlte Arbeitnehmende von einem steuerfreien Zuschuss. Diese weiteren einmaligen Bonuszahlungen sind leicht zu berechnen und können das Engagement der Mitarbeitenden verbessern.
Außerdem führt die einmalige Aktion nur zu einer geringen Beeinträchtigung der Burn-Rate.
Auch haben Sie als Unternehmen die Möglichkeit, die Beträge zu staffeln, zum Beispiel 500 Euro im Dezember und einen weiteren Betrag im Sommer des nächsten Jahres oder nach der Gehaltsstufe.
Für Arbeitnehmende sind einmalige Bonuszahlungen ein schneller Gewinn. Abhängig von der Höhe des Bonus schafft dieser Sicherheit für die nächsten Monate. Passen Sie bei der Höhe des Betrags allerdings auf, dass dieser nicht zu niedrig im Vergleich zum Jahresgehalt ist, um das Mitarbeiterengagement nicht zu gefährden.
3. Vergünstigungen & Benefits – werden Sie kreativ
Haben Sie absolut keine finanziellen Reserven, können Sie Ihren Mitarbeitenden mit alternativen Methoden helfen. Schaffen Sie Erleichterungen im Alltag mithilfe von verschiedenen Benefits wie kostenlosen Mahlzeiten im Büro oder Tankzuschüssen.
Dieser Ansatz bietet Arbeitnehmenden einen wertvollen Nutzen im Alltag und ist auch für Arbeitgeber lukrativ. Zudem sind der Ausführung und Kreativität kaum Grenzen gesetzt.
Die Steuer-App Taxfix bietet aktuell ein Finanzhilfe Sofortprogramm (Anzeige) an, das Mitarbeitenden bei der Steuer hilft, um so ihre finanzielle Situation zu verbessern. Durchschnittlich erhalten Mitarbeitende eine Netto-Erstattung von 1.080 Euro. Und das bis zu vier Mal, wenn die Steuererklärung rückwirkend für die letzten vier Jahre eingereicht wird.
Arbeitgebern wird das Programm kostenfrei zur Verfügung gestellt wird und es benötigt keinen Implementierungsaufwand. Das Paket enthält:
- 30 Minuten Steuer-Webinar für Ihre Mitarbeitenden, das dreimal in der Woche angeboten wird (Deutsch & Englisch). Mitarbeitende können flexibel und mehrfach teilnehmen.
- 50 % Rabatt-Gutscheincodes für die Taxfix Steuersoftware für Ihre Mitarbeitenden
Das Programm geht vorerst bis zum 31.05.2023.
4. Gehaltsanpassung – beginnen Sie ganz unten
Geringverdienende sind am stärksten von der Inflation betroffen. Indem Sie die Gehälter unter einer bestimmten Schwelle aufwerten (beispielsweise unter 70.000 Euro), helfen Sie ihnen, ihren Lebensstandard zu sichern und besser durch die Krise zu kommen. In den meisten Fällen werden vier bis fünf Prozent Erhöhung auf diejenigen angewandt, die weniger als 50.000 Euro pro Jahr in Berlin oder dem lokalen Äquivalent verdienen (basierend auf der COLA-Anpassung).
Auf lange Sicht verringert eine Gehaltsanpassung die Mitarbeiterfluktuation. Wird ihr Gehalt nicht an den Lebensstandard angepasst, können geringfügig entlohnte Mitarbeitenden es sich zukünftig nicht leisten, für Ihr Unternehmen zu arbeiten. In einigen Unternehmen liegen mehr als 50 Prozent der Beschäftigten unter dieser Schwelle. Das bedeutet, eine Erhöhung des Gehalts um zwei bis zehn Prozent wird immer noch angemessen sein und Ihren Mitarbeitenden helfen. Der Nutzen für die Mitarbeitenden ist somit höher als die Kosten für das Unternehmen.
5. Schattenbudgets – verteilen Sie Budgets um
Firmen kalkulieren die Kosten für die Wiedereinstellung von Mitarbeitenden auf der Grundlage von Marktpreisen, Rekrutierungskosten, Opportunitätskosten etc. Dieses „Schattenbudget“ wird als Maßnahme verwendet, um Gehälter zu erhöhen.
Der Ansatz lohnt sich für Unternehmen, die optimistisch in die Zukunft sehen und ein wirtschaftliches Wachstum erwarten. Denn für das Unternehmen bedeutet dieser Ansatz eine Erhöhung der Kosten. Dies ist nur möglich, wenn Geld vorhanden ist. Bei Ihren Angestellten kann dieser Ansatz allerdings zu einer Steigerung der Produktivität und Leistung führen.
6. Umverteilung von finanziellen Mitteln – teilen Sie die Last im Unternehmen auf
Indem Geschäftsführende sowie gut bezahlte Führungskräfte auf einen Teil ihres Gehalts verzichten, schaffen Sie ein extra Budget, das auf die restlichen Mitarbeitenden umverteilt werden kann. Die Umverteilung ist zwar keine langfristige Lösung, sendet aber ein starkes Signal der Solidarität. Dieses hat positive Auswirkungen auf die Betriebszugehörigkeit und das Bindungsgefühl zum Unternehmen.
Definieren Sie daher vorab, wie lange die Gehaltskürzung geplant ist und welche Alternativen geplant sind, wenn die Krise länger anhält als ursprünglich prognostiziert.
Fazit zum Thema Einkommenserhöhung
Es gibt viele Möglichkeiten, Mitarbeitende in Krisenzeiten und während der Inflation zu unterstützen. Taxfix bietet Ihnen den Service einer Steuerrückerstattung als direkten Benefit für Arbeitnehmende. Diese Maßnahme ist sowohl für Mitarbeitenden als auch für Sie als Arbeitgeber lukrativ, da auf Sie keine zusätzlichen Kosten zukommen.