Im 1. Quartal 2020 wurden in Deutschland fast 32.200 Betriebe gegründet, deren Rechtsform und Beschäftigtenzahl auf eine größere wirtschaftliche Bedeutung schließen lassen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Auswertung der Gewerbemeldungen weiter mitteilt, waren das 7,7% weniger als im 1. Quartal 2019.
Die Ergebnisse des 1. Quartals 2020 werden durch eine deutlich niedrigere Anzahl von Meldungen in den Gewerbeämtern im März 2020 beeinflusst. Gründe hierfür sind unter anderem Maßnahmen, die aufgrund der Corona-Pandemie getroffen wurden, wie zum Beispiel die Einstellung des Besucherverkehrs und Personalengpässe in den Gewerbeämtern, aber auch allgemeine wirtschaftliche Unsicherheit.
Zahl neu gegründeter Kleinunternehmen liegt 14,6% unter Vorjahreswert
Die Zahl neu gegründeter Kleinunternehmen lag im 1. Quartal 2020 mit rund 40.100 unter dem Vorjahresquartal (-14,6%). Die Zahl der neu gegründeten Nebenerwerbsbetriebe ging um 1,7% auf rund 73.300 zurück. Die Gesamtzahl der Gewerbeanmeldungen sank im 1. Quartal 2020 auf rund 179.200, das waren 6,7% weniger als im 1. Quartal 2019. Zu den Gewerbeanmeldungen zählen neben Neugründungen von Gewerbebetrieben auch Betriebsübernahmen (zum Beispiel Kauf oder Gesellschaftereintritt), Umwandlungen (zum Beispiel Verschmelzung oder Ausgliederung) und Zuzüge aus anderen Meldebezirken.
Vollständige Gewerbeaufgaben gehen um 10,4% im 1. Quartal 2020 zurück
Rund 27.000 Betriebe mit größerer wirtschaftlicher Bedeutung gaben im 1. Quartal 2020 ihr Gewerbe vollständig auf. Das waren 6,9% weniger als im Vorjahresquartal. Die Zahl der aufgegebenen Kleinunternehmen sank um 13,6% auf fast 49.200 und die Zahl der aufgegebenen Nebenerwerbsbetriebe um 8,9% auf rund 48.400. Damit war die Gesamtzahl der vollständigen Gewerbeaufgaben mit rund 124.600 Betrieben 10,4% geringer als im 1. Quartal 2019. Die Zahl der Gewerbeabmeldungen bei den Gewerbeämtern lag im 1. Quartal 2020 mit rund 157.100 um 9,8 % unter dem Vorjahreswert. Bei dieser Gesamtzahl handelt es sich nicht nur um Gewerbeaufgaben, sondern auch um Betriebsübergaben (zum Beispiel Verkauf oder Gesellschafteraustritt), Umwandlungen oder Fortzüge in andere Meldebezirke.
Hinweise zur Definition von Betrieben mit größerer wirtschaftlicher Bedeutung und Kleinunternehmen: Von einer größeren wirtschaftlichen Bedeutung wird ausgegangen, wenn ein Betrieb durch eine juristische Person oder eine Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit (Personengesellschaft) gegründet beziehungsweise aufgegeben wird. Auch von natürlichen Personen gegründete beziehungsweise aufgegebene Betriebe können hierunter fallen, sofern die Person im Handelsregister eingetragen ist, Arbeitnehmerinnen beziehungsweise Arbeitnehmer beschäftigt oder bei der Gründung eine Handwerkskarte besitzt.
Ein Kleinunternehmen ist definiert als Unternehmen, dessen Hauptniederlassung durch eine Nicht-Kauffrau oder einen Nicht-Kaufmann gegründet beziehungsweise aufgegeben wird und das nicht im Handelsregister eingetragen ist. Das Unternehmen beschäftigt zudem keine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und besitzt bei der Gründung keine Handwerkskarte.
Nebenerwerbsbetriebe sind Betriebe, die neben einer Haupterwerbstätigkeit im gewerblichen Bereich angemeldet werden.
Quelle: Statistisches Bundesamt