Stundung von Beiträgen zur Sozialversicherung und Berufsgenossenschaft als Risiko
Die Stundung von Sozialversicherungs- und Berufsgenossenschaftsbeiträgen gehört zum Maßnahmenkatalog der Bundesregierung, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise abzumildern. Diese Option wird insbesondere von Zeitarbeitsfirmen vermehrt genutzt, so das IZS Institut für Zahlungssicherheit, der führende Risiko-Informationsdienstleister für die deutsche Zeitarbeitsbranche. Für Zeitarbeitskräfte leihende Unternehmen erhöht sich damit das Risiko der Subsidiärhaftung deutlich, warnt das IZS. Diese greift, wenn Personaldienstleister fällige Beiträge zur Sozialversicherung (SV) und zur Berufsgenossenschaft (BG) nicht bezahlen können. Verschärft wird die Situation der Branche durch die reale Rezessionsgefahr, so dass perspektivische Umsätze ebenfalls bedroht sind.
Gestützt wird die Risikoeinschätzung durch eine im April 2020 vom Zeitarbeit-Branchenverband iGZ vorgenommene, repräsentative Mitgliederbefragung. Deren Ergebnisse sind beunruhigend:
- 84,5 % haben Kurzarbeit angemeldet, 69,4 % konnten keine neuen Aufträge generieren.
- 35 % schätzen die Corona-Krise als existenzgefährdend ein.
- 43,1 % der befragten Personaldienstleister haben ihre Beiträge zur Sozialversicherung bereits gestundet oder planen dies, 53,9 % ebenso die Beiträge zur Berufsgenossenschaft.
Monatliche Überprüfung empfohlen – IZS erweitert Ampelsystem zu Zeitarbeitsfirmen um das Kriterium „Stundung“
Aufgrund der aktuell erhöhten Zahlungsunfähigkeit von Zeitarbeitsunternehmen empfiehlt das IZS entleihenden Unternehmen, alle Zahlungen ihrer Personaldienstleister an Krankenkassen und Berufsgenossenschaften monatlich zu überprüfen. Der Statusbericht der Zeitarbeitsfirma sollte neben den Original-Unbedenklichkeitsbescheinigungen ebenso Informationen zu gewährten Beitragsstundungen und Ratenzahlungen mit Zeitpunkt der Inanspruchnahme umfassen.
Quelle: Institut für Zahlungssicherheit GmbH